Warum gibt es bei so vielen Therapeuten lange Wartelisten?
Leider besteht in einigen Regionen Deutschlands eine erhebliche Unterversorgung mit kassenzugelassenen Psychotherapeuten.
Dass bedeutet, dass die ansässigen Psychotherapeuten den Bedarf an Therapieplätzen nicht decken können, woraus sich leider oft recht lange Wartelisten ergeben. Insbesondere bei Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeuten ist dieses Problem weit verbreitet, aber auch für Erwachsene kann es, speziell in ländlichen Bereichen, zu erheblichen Wartelisten kommen.
Einer der Gründe für diese Unterversorgung liegt an dem in den letzen Jahren stark gestiegenen Bedarf an Psychotherapeuten, da psychologische Erkrankungen heute eher erkannt werden und bei den Patienten eine größere Bereitschaft besteht, sich behandeln zu lassen. Die Anzahl der Kassensitze wird aus der Einwohnerzahl der Region errechnet, die Grundlage dieser Quote trägt jedoch leider oft nicht dem Bedarf Rechnung.
Was kann ich tun bei langen Wartelisten?
Sie sollten sich zunächst bei mehreren Psychotherapeuten auf die Warteliste setzen lassen; um Ihre Chancen auf einen schnellen Termin zu erhöhen. Je flexibler in Bezug auf Zeit und Wochentag Ihres Termins Sie sind, desto größer sind Ihre Chancen auf einen schnellen Termin. Begehrt sind besonders Abend- und Wochenendtermine.
Einige Therapeuten bieten an, die Probesitzungen vorzuziehen, obwohl noch kein regulärer Therapieplatz frei ist, wenn etwa ein Patient wegen Urlaub oder Krankheit einen Termin nicht wahrnehmen kann. So können Sie und der Psychotherapeut sich gegenseitig kennen lernen und entscheiden, ob eine Psychotherapie in Frage kommt.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn in meiner Stadt kein Behandler einen freien Platz hat?
Lange Wartezeiten bei Psychotherapeuten sind ein weit verbreitetes Problem, insbesondere bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, die Versorgung der Versicherten sicherzustellen.
Wenn Sie bei sich vor Ort keinen Termin bei einem zugelassenen Psychotherapeuten bekommen können, haben Sie deshalb die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme bei einem nicht zugelassenen Psychotherapeuten zu beantragen. Der § 13 (3) Sozialgesetzbuch gibt folgende Regelung vor: „Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.“
Führen Sie deshalb möglichst Protokoll bei Ihrer Suche und halten Sie fest wie lang die Wartezeiten bei den kontaktierten Psychotherapeuten ist. Dies können Sie dann bei Ihrer Kasse einreichen.
Für diese Kostenerstattung Ihrer Krankenkasse müssen Sie nachweisen, dass kein Vertragsbehandler Kapazitäten frei hat. Des weiteren können Sie eine Bescheinigung der Notwendigkeit einer Psychotherapie beilegen. Dies kann zum Beispiel die Empfehlung eines Arztes oder einer Klinik sein. Die Möglichkeit einer Kostenübernahme besteht auch in diesem Fall nur für die Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie.