Praxis für Psychotherapie
Dr. phil. Dipl.-Psych. Christina Heinrich 

Die Suche nach der geeigneten Psychotherapie

Woher weiß ich, welcher Therapeut der Richtige für mich ist?

Hören Sie auf Ihre innere Stimme! Es ist wichtig, dass Sie sich bei Ihrem Psychotherapeuten gut aufgehoben fühlen und eine Vertrauensbasis besteht. Ein positives und vertrauensvolles Verhältnis zwischen Patient und Psychotherapeut ist eine wichtige Vorraussetzung für den Therapieerfolg.

Nach wissenschaftlichen Studien können die meisten Patienten bereits nach einigen Probesitzungen gut beurteilen, ob sie mit Ihrem Therapeuten zurechtkommen. Vereinbaren Sie deshalb zunächst einen Termin für eine probatorische Sitzung, bei kassenzugelassenen Behandlern übernimmt die Krankenkasse die Kosten.


Wie viele Probesitzungen kann ich machen?

Als gesetzlich Versicherter können Sie pro Therapeut bis zu 5 Probesitzungen (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) in Anspruch nehmen, bei der analytischen Psychotherapie bis zu 8. Die Probesitzungen werden jedoch nur erstattet, wenn der Therapeut über eine Kassenzulassung verfügt.

Die Beihilfe übernimmt bei Psychotherapeuten mit Arztregister-Eintrag oder der Kassenzulassung ebenfalls bis zu 5 probatorische Sitzungen.

Die Regelungen der privaten Versicherer sind uneinheitlich, fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrer Versicherung nach.


Kann ich den Psychotherapeuten noch wechseln, wenn die Probesitzungen vorüber sind?

Als gesetzlich versicherter Patient sowie als Beihilfeberechtigter haben Sie ein Recht auf Probesitzungen. Sie sollten sich möglichst während der ersten 5 Sitzungen entscheiden, ob Sie einen anderen Psychotherapeuten aufsuchen möchten.

Die bereits bewilligten Stunden sind jedoch personenbezogen und nicht auf einen anderen Psychotherapeuten übertragbar. Wenn also bspw. 25 Sitzungen genehmigt wurden und Sie nach der 15. Sitzung den Psychotherapeuten wechseln, können Sie die verbleibenden 10 Stunden nicht automatisch bei einem anderen Psychotherapeuten in Anspruch nehmen. Dieser muss einen neuen Antrag auf Kostenübernahme stellen, dem häufig von der Krankenkasse zugestimmt wird.

 
 
 
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