Praxis für Psychotherapie
Dr. phil. Dipl.-Psych. Christina Heinrich 

Kostenübernahme

Kosten einer Psychotherapie und Möglichkeiten der Erstattung

(Informationen beruhen auf den Richtlinien der Bundespsychotherapeutenkammer)

Gesetzliche Krankenversicherung

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Sie brauchen nur Ihre Krankenversicherungskarte. 

Antrag

Eine Psychotherapie ist allerdings eine „antragspflichtige Leistung“, das heißt, Sie müssen nach den Probesitzungen („probatorischen Sitzungen“) und vor Behandlungsbeginn einen Antrag stellen. Das entsprechende Formular sowie weitere Informationen erhalten Sie beim Psychotherapeuten. In der Regel übernehmen Psychotherapeuten für Sie die meisten dieser verwaltungstechnischen Angelegenheiten. Sie brauchen das Formular nur noch durchzulesen und zu unterschreiben. Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihre Krankenversicherungskarte dabei haben.

Approbation, Zulassung, Richtlinienverfahren

Psychotherapeuten müssen bestimmte Merkmale erfüllen, damit sie mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. 

Sie müssen:

  • approbiert sein, also eine staatliche Behandlungserlaubnis besitzen,
  • von einer „Kassenärztlichen Vereinigung“ zugelassen sein und
  • ein psychotherapeutisches Verfahren anwenden, das sich wissenschaftlich als wirksam erwiesen hat und zugelassen ist („Richtlinienverfahren“).


Dazu gehören bisher:


  • die analytische Psychotherapie,
  • die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie,
  • die Verhaltenstherapie.


Keine Zuzahlung

Hat die Krankenkasse Ihren Antrag auf Psychotherapie genehmigt, übernimmt sie die Kosten für eine Psychotherapie, und zwar vollständig. Sie müssen nichts zuzahlen. 

Verlängerung

Eine Therapie kann verlängert werden. Dafür ist ein Antrag notwendig. 

Abgelehnter Antrag

Die gesetzlichen Krankenkassen können einen Antrag ablehnen. Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen, die für jeden kostenfrei ist.


Kostenerstattung

Es gibt zu wenige Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Deshalb müssen Patienten häufig monatelang – manchmal auch noch länger – auf einen Behandlungsplatz warten. Wenn Sie aber belegen können, dass Sie schon bei mehreren Psychotherapeuten nachgefragt haben und dringend einer Behandlung bedürfen, sollen die gesetzlichen Krankenkassen auch die Kosten der Behandlung bei Psychotherapeuten tragen, die keine Zulassung haben. Solche Psychotherapeuten haben zwar eine Approbation, also ihre staatliche Behandlungserlaubnis, aber keine Kassenzulassung. Diese Psychotherapeuten arbeiten in einer Privatpraxis. Sie stellen Ihnen eine Rechnung, die Sie bei der Krankenkasse einreichen können. Sie sollten sich aber vorher die Einwilligung zu einer solchen Abrechnung per Kostenerstattung von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung schriftlich einholen.


Folgende Schritte sollten Sie bei der Beantragung der Kostenerstattung beachten:

1. Teilen Sie Ihrer Krankenkasse in einem formlosen Schreiben Ihren Bedarf an einer Psychotherapie mit.
2. Erbringen Sie den Nachweis, dass Sie trotz mehrerer Versuche, (mindestens drei, besser fünf Versuche) keinen kassenärztlichen Psychotherapeuten in Ihrer Nähe finden konnten.
3. Lassen Sie sich von einem Psychiater, Facharzt oder Neurologen die Dringlichkeit einer Psychotherapie zum jetzigen Zeitpunkt bestätigen.
 

Datenschutz

Der Antrag an die Krankenkasse enthält auch einen Bericht mit Angaben zu Ihren Beschwerden und Ihrer Krankengeschichte. In diesem Bericht sind weder Ihr Name noch Daten enthalten, die auf Ihre Identität schließen lassen. Der anonymisierte Bericht wird in einem getrennten, verschlossenen Umschlag an die Krankenkasse geschickt. Die Krankenkasse schickt den Brief und eventuell weitere Unterlagen zu früheren Behandlungen ungeöffnet an den Gutachter weiter. Der Gutachter prüft die Begründung Ihres Antrags, ohne zu wissen, um wen es sich handelt. 

Private Krankenversicherung

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Entscheidend ist, was der Versicherte und seine Versicherung vertraglich vereinbart haben. Viele private Krankenversicherungen lehnen jedoch einen Versicherungsschutz für psychisch kranke Menschen ab oder schränken die Leistungen im Fall einer psychischen Erkrankung ein. 

Auch die privaten Krankenversicherungen erstatten meist nur die Kosten für Behandlungen mit wissenschaftlich anerkannten Verfahren („Richtlinienverfahren“). In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen. 

Beihilfe

Für Beamte übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung durch zugelassene Psychotherapeuten. Im Allgemeinen übernimmt die Beihilfe etwa 50 Prozent der Kosten. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.


Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie als Selbstzahler die Kosten auch selbst übernehmen.

Ihr Vorteil als Privatzahler: Die Therapie unterliegt keinerlei bürokratischen Einschränkungen, zudem ist die völlige Diskretion sichergestellt.

Die Kosten einer von der gessetzlichen Krankenkasse  nicht  übernommenen Therapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. (GOP)


Ausfallhonorar

Bei einer Terminabsage später als 48h vor dem vereinbarten Termin stelle ich 60 EUR je ausgefallene Stunde in Rechnung


Dauer der Therapie

Eine Therapie dauert üblicherweise 25 Stunden - eine Verlängerung ist möglich. Daneben sind auch kurze Beratungen (bei eng umrissenen Fragestellungen) von 5 – 10 Sitzungen wie auch individuelle Vereinbarungen bei Coaching-Prozessen möglich und sinnvoll.

  Allgemeine Informationen: Ich bin privat versichert – welche Kosten übernimmt meine Versicherung?

Die Regelungen für die Kostenübernahme einer Psychotherapie sind bei den privaten Versicherungen vertragsabhängig. Bevor Sie Kontakt mit dem Psychotherapeuten aufnehmen, sollten Sie die abgeschlossenen Leistungen in Ihrer Versicherungspolice nachlesen und im Zweifelsfall Ihre Versicherung kontaktieren um die genauen Konditionen zu erfragen.

Die Regelungen der Beihilfe sind ähnlich den Bestimmungen für die gesetzlichen Krankenkassen. Verfügt der Psychotherapeut über einen Arztregister-Eintrag oder die Kassenzulassung kann eine Psychotherapie mit der Beihilfe abgerechnet werden.

  Was ist, wenn ich eine Stunde versäume- muss ich selbst zahlen?

Sie müssen dann die Kosten für eine versäumte Stunde selbst zahlen wenn Sie nicht rechtzeitig vorher abgesagt haben. Da psychotherapeutische Praxen als Bestellpraxen funktionieren – also keine offenen Sprechstunden haben und die Termine langfristig vergeben- müssen Sie bis zu 3 Arbeitstage vor dem Termin absagen. Manchmal werden auch 24 oder 48 Stunden festgelegt. Die genauen Bedingungen sind im Therapievertrag geregelt. Besprechen Sie am besten direkt zu Beginn der Therapie Ihre offenen Fragen mit Ihrem Psychotherapeuten.

 
 
 
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